EU: Neue Liste harmonisierter Normen zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED)

Weiter viele Einschränkungen

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 10.11.2022 eine neue Liste von Harmonisierten Normen zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU veröffentlicht. Diese Liste ist bereits einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.

Es gibt viel Licht und Schatten. Mit dem Inkrafttreten wurden alle vorherigen Listen ungültig. Das ist tatsächlich eine gute Nachricht, weil es somit aktuell nur eine komplette Normenliste gibt. Ist zu erwarten, dass die nächste Liste wieder vollständig veröffentlicht wird? Dafür gibt es keinen Hinweis.

Wegen der vielen Listungen mit Einschränkungen ist es ratsam, sich die Begründungen dieser Veröffentlichung intensiv anzuschauen. Insgesamt sind etwa 40 der 163 Normen mit Einschränkungen gelistet und erfüllen somit nicht ohne weiteres die Konformitätsvermutung. In vielen Fällen wird daher die Einschaltung eines Notified Body erforderlich sein.
 

EN 301 489-XX Reihe

Es wurden erstmalig EMV-Funk-Produktnormen der EN 301 489-XX Reihe gelistet:

  1. EN 301 489-12 V3.2.1 EMV für interaktive stationäre Erdfunkstellen (FSS) für Satelliten (4-30 GHz)
  2. EN 301 489-20 V2.2.1 EMV für interaktive mobile Erdfunkstellen (MSS) für Satelliten
  3. EN 301 489-52 V1.2.1 EMV für zellulare Endgeräte und deren Zusatzeinrichtungen

Doch die Freude dauert nur so lange, bis in die Details geschaut wird. Zu allen drei Normen gibt es denselben Hinweis:

Anmerkung: Die Einhaltung dieser harmonisierten Norm begründet keine Vermutung der Konformität mit der grundlegenden Anforderung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/53/EU, wenn Toleranzen für den Aufbau gemäß ETSI EN 301 489-1 (V2.2.3) (11-2019), die in dieser harmonisierten Norm als normative Referenz genannt wird [1], angewandt werden.

Also zunächst einmal keine Konformitätsvermutung. Warum? Weitere Erklärung im Amtsblatt unter Erwägungsgründe:

(7) Die harmonisierten Normen EN 301 489-12 V3.2.1, EN 301 489-20 V2.2.1 und EN 301 489-52 V1.2.1 enthalten Toleranzen für den Aufbau. Dieses Element geht über den Zweck einer harmonisierten Norm zur Unterstützung der Rechtsvorschriften der Union hinaus, da es konkrete Aspekte der Prüfausrüstung regelt, statt sich auf die Ergebnisse zu konzentrieren.

Die Referenzen der genannten harmonisierten Normen sollten daher mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Alle EMV-Funk-Produktnormen der ETSI EN 301 489-XX Serie verweisen auf den General Funk-EMV-Standard ETSI EN 301 489-1 (V2.2.3) (11-2019). Dieser wird nicht im Amtsblatt gelistet, weil er an einigen Stellen dem Anwender zu viel Freiheit lässt. Das ist von der EU-Kommission nicht gewünscht.

Die EU-Kommission hat aber noch einen weiteren Punkt gefunden, den sie genauer in die Reviews einbezieht: Es sind die Toleranzen. (Siehe auch unser weiterer Artikel dazu.) Bei diesen Toleranzen sind nicht die Messgenauigkeiten gemeint, wie in einem Meeting ein Kommissionssprecher mitteilte. Allerdings findet sich in EN 301 489-1 nirgendwo eine Angabe zu Toleranzen. Welche Toleranzen könnte die EU-Kommission in der ETSI EN 301 489-1 (V2.2.3) (11-2019) gemeint haben? Hier ein paar Möglichkeiten, die wir uns vorstellen könnten:

  • Punkt 4 Test conditions
    Hier stehen die generellen Anforderungen zu den Prüfungen. Die Testaufbauten sind in den jeweiligen Testverfahrensnormen festgelegt.
  • Punkt 4.2.3. Arrangements for test signals at the RF input of receivers
    The level of the wanted RF input signal shall be set to a maximum of 40 dB above the minimum usable receiver signal level.
    Die Angabe „bis zu 40 dB“ könnte der EU-Kommission zu ungenau sein.
  • Punkt 4.3 Exclusion bands
    Sind hier die Grenzen 250% zu weit gefasst?
  • Punkt 9.2 / 9.5 Störfestigkeit
    Für die „Dwell time“ (Beaufschlagungszeit) gibt es keine Mindestdauer.

Also bleiben wir hier erstmal im Unklaren zurück, was die EU-Kommission genauer bemängelt. Gut, dass bei fehlender Konformitätsvermutung von EMV-Normen kein „Notified Body“ zur Bewertung benötigt wird. Das kann der Hersteller selbst durchführen.

 

EN 301 489-52 V1.2.1 (2021-11) EMV für zellulare Endgeräte und deren Zusatzeinrichtungen

Originaltitel: ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for radio equipment and services;
Part 52: Specific conditions for Cellular CommunicationUser Equipment (UE) radio and ancillary equipment;
Harmonised Standard for ElectroMagnetic Compatibility

Damit wird eindeutig klar, dass der Vorgänger EN 301 489-07 V1.3.1 (2005-11) nicht mehr anwendbar ist.

Bitte beachten, dass auf der ETSI-Internet-Seite das History-Flag aller Normen nicht gepflegt wird, obwohl es für die Recherche ein- und aus-schaltbar ist. Es hat keine Wirkung.

Für diese EMV-Norm gibt es keine Übergangsfrist im Amtsblatt, da unter der Funkanlagenrichtlinie bislang keine Vorgängernorm gelistet war. In der Norm selbst werden ein paar Fristen genannt. Die letzte Frist, die noch nicht abgelaufen ist, ist die Zurückziehung von nationalen Normen, die mit der vorliegenden Norm in Konflikt kommen könnten. Das muss bis zum 31.8.2023 erfolgen.

Im Scope der Norm wird darauf hingewiesen, dass die Norm für 2G, 3G, 4G, 5G Technologien gilt. Im Grunde für alle Produkte dieser Art, die nicht Base Station sind. Das sind Mobilfunkgeräte (Handy), Mobile USB-Sticks, xG-WiFi Hotspots, und Set Top Boxen und alles, was daran angeschlossen werden kann.


EN 301 908-13 V13.2.1 User Equipment 4G Mobilfunk

Eine Funk-Norm wird mit Einschränkung gelistet und trotzdem wird der „Notified Body“ nicht benötigt? Wir meinen ja.

Lange erwartet wurde das Listing dieser Norm. Aufgrund einer fehlenden Antennenbeschreibung in der bisherigen gelisteten Version musste immer ein „Notified Body“ hinzugezogen werden. Doch auch die neue Version dieser Norm wurde wieder mit Einschränkungen gelistet.

Anmerkung: Die Einhaltung dieser harmonisierten Norm begründet keine Vermutung der Konformität mit der grundlegenden Anforderung gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2014/53/EU, wenn – bei Anwendung von Abschnitt 4.2.2 dieser harmonisierten Norm – Toleranzen größer als 2 dB angewandt werden.

Hier ist die Begründung der Kommission eindeutig. Der Abschnitt, der von der Kommission bemängelt wird, ist Abschnitt 4.2.2 „Conformance Requirement Transmitter Maximum Output Power“.

Gemäß EU-Beschluss 2010/267/EU dürfen solche Toleranzen nur maximal +2 dB betragen. In den Tabellen der Norm sind jedoch Toleranzen von +2,7 dB bis +3,0 dB zu finden. Somit wird für alle 4G-Module und -Geräte die maximale Sendeleistung in den Berichten zu überprüfen sein und ggf. vielleicht das eine oder andere Firmware-Update erfolgen müssen, falls man eine zu hohe Sendeleistung gemessen hat.

Die EN 301 908-13 V13.2.1 ist ab sofort anwendbar. Die Vorgängerversion 13.1.1. ist ab 10. Mai 2024 nicht mehr anwendbar. Somit haben wir, wie für die meisten Normen, die einen Vorgänger im Amtsblatt hatten, eine Übergangsfrist von 18 Monaten.


In diesem Artikel haben wir 4 Normen von den 40 Normen, die mit Einschränkungen gelistet wurden, beleuchtet. Für weitere Details beraten wir Sie gerne. Melden Sie sich gern bei uns!

Veröffentlicht am 29.11.2022
Kategorie: Fokus Automotive, Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance, Standards

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