Vorab: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die zentrale Stelle für Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu Chemikalien. Auf der Internetseite der Agentur finden sich zahlreiche Informationen zu (gefährlichen) Substanzen und welche europäischen Regelungen jeweils zu beachten sind oder welche für die Substanzen in Frage kommen. Durch den größtenteils öffentlichen Zugang, mit Ausnahme von sensiblen Daten, trägt ECHA dazu bei, Transparenz über Chemikalienvorschriften zu schaffen. Durch bessere Kenntnisse über schädliche Chemikalien kann eine gezieltere Regulierung dieser Stoffe die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen, die Kreislaufwirtschaft unterstützen und die Entwicklung sicherer Alternativen durch die Industrie fördern.
Am 30. Januar 2024 wurde die neue Chemikaliendatenbank der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht: ECHA CHEM. Die Datenbank beinhaltet Informationen zu über 100.000 REACH Registrierungen. Es werden also die Stoffe und Gemische aufgeführt, die gemäß der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 6 und 7 registriert wurden. Dieser Abschnitt betrifft Stoffe,
- die in einer Menge von insgesamt mehr als einer Tonne pro Jahr und Produzent oder Importeur als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen hergestellt oder eingeführt werden oder
- Stoffe in Erzeugnissen, die unter vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden.
Hierbei gilt der Grundsatz „ohne Daten kein Markt“. Stoffe, die nicht registriert wurden, dürfen demnach nicht verwendet werden. Die Registrierungsnummern von Stoffen als solchen und in Gemischen sind gemäß REACH Artikel 31 und 32 den nachgeschalteten Akteuren mitzuteilen.
Noch in diesem Jahr soll eine Erweiterung der ECHA CHEM zu dem Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie weitere Listen zu Rechtsakten erfolgen.
Die aktuelle Austauschplattform zu Chemikalien wurde bereits 2016 auf der ECHA-Internetseite veröffentlicht. Sie beinhaltet Informationen zu über 360.000 Chemikalien. ECHA CHEM soll die wachsende Komplexität an Daten besser handhaben können und technologische Fortschritte nutzen.
Um die praktische Umsetzung der Vorschriften zu prüfen, führt das „Forum zur Durchsetzung“ gezielt Projekte zu bestimmten Pflichten der europäischen Chemikaliengesetzgebung durch. Der Bericht zum letzte Überprüfungsprojekt zu den REACH-Registrierungspflichten (REACH-EN-FORCE-7) ergab im Dezember 2020 eine nicht-Konformitätsrate von etwa 15 Prozent zu den betrachteten Pflichten.
Bedeutung für Unternehmen
Produzenten und Importeure von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen müssen eigene Registrierungspflichten prüfen. Hiervon sind ausdrücklich nicht nur Chemikalienhersteller betroffen.
Auch mit dem Grundsatz „no data no market“ bestand 2019 (Überprüfungszeitraum REACH-EN-FORCE-7) eine 15-prozentige Wahrscheinlichkeit nicht-konforme Stoffe und Gemische hinsichtlich der Registrierungspflichten zu erwerben. Eine Prüfung der Registrierungsnummern ist daher ratsam, um die eigene Lieferfähigkeit zu gewährleisten.
ECHA CHEM stellt dazu (nicht sensible) Informationen öffentlich zur Verfügung, um den Austausch von Daten zu verbessern.
Bei Fragen zu ECHA CHEM oder weiteren REACH Themen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant