Am 28.Juni 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1781 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (sog. Ökodesign-Verordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 18. Juli 2024 in Kraft und hebt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG auf (mit einigen Ausnahmen).
Die Ökodesign-Verordnung geht weit über die (bisherige) Verbesserung der Energieeffizienz hinaus. Sie hat das Ziel, die Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und Umweltverträglichkeit nahezu aller Produkte zu verbessern. Zudem soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Der digitale Produktpass (DPP) soll den Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.
Die Ökodesign-Verordnung wird in absehbarer Zeit für fast alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge.
Die Verordnung selbst gibt dabei nur den Rahmen vor. Die konkreten Produktanforderungen werden von der Europäischen Kommission sodann in Durchführungsverordnungen für einzelne Produktgruppen festgelegt. Dann gilt in aller Regel eine Übergangszeit von 18 Monaten.
Wir werden Sie in der kommenden Zeit mit weiteren Informationen zur neuen Ökodesign-Verordnung versorgen:
→ 12. GLOBALNORM Konferenz Product Compliance mit dem Wahltutorial
“Die neue Ökodesign-Verordnung inkl. DPP” entdecken.
Autorin
Volljuristin Inken Green
Product & Material Compliance Expert