Die Kommission hat am 15.12.2022 in einer Pressemitteilung verkündet, dass eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union über eine neue Maschinenverordnung erzielt wurde. Die neue Maschinenverordnung (MVO) soll die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Die Anpassung der Vorschriften an die zeitgemäßen Technologien für Maschinenprodukte ist längst überfällig, um den damit verbundenen Risiken und Herausforderungen angemessen begegnen zu können und einen sicheren Betrieb zu ermöglichen.
Die Verordnung umfasst von Verbrauchern genutzte Maschinenprodukte und Industriemaschinen, die von schweren Baumaschinen bis hin zu vollständigen industriellen Produktionslinien reichen, sowie hoch digitalisierte Produkte wie Roboter oder 3D-Drucker. Die umfassenden Anpassungen sollen das Vertrauen der Menschen in die nächste Maschinengeneration stärken, Innovationen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Maschinensektors stärken, sowohl im Binnenmarkt als auch weltweit.
Mit der neuen Maschinenverordnung werden vielfältige Ziele verfolgt:
- Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Stärkung des Vertrauens der Nutzer in neue Technologien
- Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für die Hersteller
- Förderung der Rechtssicherheit
- Wirksamere Marktüberwachung
Der nächste Schritt ist nun, dass das Europäische Parlament und der Rat die neue Maschinenverordnung förmlich annehmen. Die offizielle Verabschiedung, Übersetzung und Veröffentlichung ist für Q1/Q2 2023 geplant. Dann tritt die Verordnung am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden.
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