EU: Die geplante Maschinenverordnung kommt

Überraschenderweise hat der Rat der Europäischen Union am 24. Juni 2022 noch unter der französischen Ratspräsidentschaft den Weg für die neue Maschinenverordnung freigemacht. Die Mitgliedstaaten haben sich auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte geeinigt.

Mit dem Vorschlag soll die Maschinenrichtlinie von 2006 in eine Verordnung umgewandelt werden und erlangt dadurch ohne nationale Umsetzung eine direkte Rechtswirkung. Die Richtlinie von 2006 ist einer der wichtigsten Rechtsakte zur Harmonisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen auf EU-Ebene. Sie fördert den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes und gewährleistet ein hohes Schutzniveau für ArbeitnehmerInnen und BürgerInnen in der EU.

Durch die Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung wird der Rechtsrahmen gefestigt und die Harmonisierung der Normen im Binnenmarkt gestärkt. Der Text verfügt über die notwendige Flexibilität, um aufkommende Technologien zu berücksichtigen, einschließlich der künftigen Nutzung künstlicher Intelligenz im Maschinensektor.

 

Anwendungsbereich

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird in dem Vorschlag der Anwendungsbereich der Richtlinie präzisiert. Der vom Rat vorgeschlagene Text zielt insbesondere darauf ab, Kleinfahrzeuge für den Individualverkehr und leichte Elektrofahrzeuge wie Elektroroller und Elektrofahrräder nicht auszuschließen, da diese weit verbreitet sind und für ihre Benutzer potenziell gefährlich sein könnten.

 

Liste der Produkte

Das Mandat des Rates hat die Struktur der Liste der Maschinen oder Produkte geändert, die sich in Anhang I des Kommissionsvorschlags befindet. Durch diese Änderung bleibt die Option der Selbstbewertung der Konformität für die meisten Produkte offen, während die Einbeziehung von Konformitätsbewertungsstellen nur für einige Produkte obligatorisch ist. Die Europäische Kommission wird in der Lage sein, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Liste von Produkten zu aktualisieren, die aufgrund des größeren Risikos, das sie darstellen können, von einer Konformitätsbewertungsstelle bewertet werden müssen. Auf diese Weise wird ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, eine unverhältnismäßige Belastung der Industrie zu vermeiden, hergestellt.

 

Weitere Änderungen des Textes

Im Ratstext wird vorgeschlagen, dass die Kommission technische Spezifikationen ausarbeiten kann, wenn keine Normen vorliegen oder diese nicht zufriedenstellend sind. Diese Option bleibt jedoch ein letztes Mittel und steht der Kommission nur unter bestimmten Umständen zur Verfügung.

Das Mandat des Rates sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen digitalen und Papierunterlagen. Das bedeutet, dass die Hersteller den Kunden, die sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf des Produkts anfordern, eine Anleitung in Papierform zur Verfügung stellen müssen.

 

Die anderen Änderungen am Kommissionsvorschlag sind:

  • Begriffe wie "Maschine", "zugehörige Produkte", "dieser Verordnung unterliegende Produkte" und "wesentliche Änderung" wurden präzisiert
  • die Forderung nach einer Konformitätsbewertung durch einen Dritten für bestimmte Produktkategorien wurde präzisiert
  • der Text wurde von der künftigen Verordnung über künstliche Intelligenz abgekoppelt
  • die Bestimmungen wurden konsequent an den neuen Rechtsrahmen (NLF) angeglichen.

 

Nächste Schritte

Das am 24. Juni 2022 erteilte Mandat wurde vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates gebilligt, so dass der Ratsvorsitz in Kürze mit den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen kann.


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