Die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO²-Grenzausgleichssystems (CBAM) ist in Kraft getreten. Die Verordnung soll die Energiesteuer Richtlinie 2003/96/EG reformieren, indem für Importe an der Grenze zur Europäischen Union eine Abgabe für die bei der Produktion entstandenen CO²-Emissionen bezahlt werden soll. Diese Abgabe wird künftig in Form von CBAM-Zertifikaten erfolgen.
Am 01.10.2023 startete die Einführung der CBAM, welche den EU-Emissionshandel für Importe aus Nicht-EU-Ländern (Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Wasserstoff) fortführt und von 2023 bis 2025 eine Übergangsphase mit einer Berichtspflicht für Importe vorsieht. Ab 2026 soll die CBAM vollends in Kraft treten, wodurch das Modell des Emissionshandels von CBAM-Zertifikaten abgelöst werden soll. Bis 2030 soll der Geltungsbereich auf weitere Produkte ausgeweitet werden.
Welche Produkte aktuell von der CBAM betrachtet werden, sind in Anhang I der Verordnung inklusive KN-Codes zu finden.
Haben Sie Fragen zu CBAM? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant