EU: Blei bald zulassungspflichtig nach REACH?

Empfehlung für Anhang XIV veröffentlicht

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prüft regelmäßig auf Eigeninitiative oder Anraten von Mitgliedsstaaten oder anderen interessierten Parteien besonders gefährliche Stoffe auf die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit, diese weiter zu regulieren.

Hierzu werden die Stoffe der Kandidatenliste evaluiert und je nach Priorität von der ECHA für eine Aufnahme in den Anhang XIV der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) empfohlen. Blei ist einer dieser Stoffe, zu dem aktuell überprüft wird, ob dieser in Anhang XIV der zulassungspflichtigen Stoffe unter REACH aufgenommen werden sollte.

Hierzu fanden vom 2. Februar 2022 bis 2. Mai 2022 öffentliche Konsultationen statt, in denen die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte innerhalb von 90 Tagen zum Empfehlungsentwurf der ECHA Stellung zu nehmen und zusätzlich bereits eine Positionierung an die Europäische Kommission zu formulieren.

 

ECHA-Empfehlung veröffentlicht

Die Begutachtung der ECHA ist abgeschlossen. Am 12. April 2023 wurden die empfohlenen Stoffe auf der ECHA-Webseite veröffentlicht und an die EU-Kommission übermittelt. Blei wird neben sieben weiteren Einträgen zur Aufnahme in Anhang XIV empfohlen:

  • Blei [CAS: 7439-92-1]
  • 2-(4-tert.-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere   [CAS: - ]
  • 2-Benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon [CAS: 119313-12-1]
  • 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on [CAS: 71868-10-5]
  • Diisohexylphthalat [CAS: 71850-09-4]
  • Ethylendiamin [CAS:107-15-3]
  • Glutaral [CAS: 111-30-8]
  • Orthoborsäure, Natriumsalze [CAS: 13840-56-7]

 

Nächste Schritte

Die EU-Kommission evaluiert nun die empfohlenen Stoffe und hat bereits die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Konsultation aus 2022 vorliegen. Ihre Aufgabe ist es, zu entscheiden, ob und wie die empfohlenen Stoffe in den Anhang XIV der REACH Verordnung aufgenommen werden. Entscheidet sie sich dafür, wird für den jeweiligen Stoff ein „Latest application date“ festgelegt, bis wann die letzte Zulassung beantragt werden kann. Der Stoff darf darüber hinaus von allen Marktakteuren bis zum sogenannten „Sunset Date“ eingesetzt werden. Danach darf die Substanz nicht ohne Zulassung verwendet werden.
 

Für weitere Details oder Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, kontaktieren Sie uns einfach!

Veröffentlicht am 03.05.2023
Kategorie: Material Compliance, Fokus Automotive, Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Fokus Medical Devices, Compliance

Neues aus der Welt der Normen und Product Compliance

Auch wenn die Welt der Normen und Marktzulassungsanforderungen nicht allzu schnelllebig ist – es gibt auch hier regelmäßig Neuigkeiten und Neuerungen. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden!

Weitere Neuigkeiten zu Normen und Product Compliance
GLOBALNORM News
Unsere Weihnachtsaktion "Spenden statt Versenden" 2024

Nächstenliebe statt Weihnachtskarten

mehr

Ausgezeichnet! Als Unternehmerin und Unternehmer der Zukunft 2024

Nachricht vom diind

mehr

Produktkanzlei und GLOBALNORM

Für die Kunden 360°-Service bieten

mehr

STANDARDS News
Die neue DIN EN IEC 31010:2024-12 zur Risikobeurteilung

Risikomanagement - Verfahren zur Risikobeurteilung (IEC 31010:2019); Deutsche Fassung EN IEC 31010:2019

mehr

Neue Fundstellen harmonisierter Normen wurden veröffentlicht

mehr

Der neue Leitfaden DIN/TS 35205:2024-09 wurde veröffentlicht

Leitfaden zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, Textilien, Möbeln und weiteren haushaltsüblichen Gegenständen

mehr

COMPLIANCE News
VR China: Erweiterung der „China RoHS“

Neue Stoffe ab 2026

mehr

EU: RoHS-Ausnahmen Update

EU-Kommission veröffentlicht Version Dezember 2024

mehr

EU: TBBP-A & MCCP Initiative aufgegeben

Vorerst keine neuen Stoffe unter RoHS

mehr

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK