Am 17. März 2022 haben die europäischen Umweltminister in Brüssel einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterie-Verordnung verabschiedet. Das EU-Parlament hatte seine Position bereits in der Woche zuvor mit großer Mehrheit festgelegt. Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im so genannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission eine finale Einigung erzielt werden.
Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Dazu soll etwa der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien ausgewiesen werden. Ab 2031 sieht die neue Batterieverordnung zudem eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor.
Neben Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit soll auch die einfache Entfernbarkeit und Austauschbarkeit künftig sichergestellt werden. Der Entwurf sieht vor, dass bis 2024 Gerätebatterien (z.B. in Smartphones) und Batterien für leichte Verkehrsmittel (z.B. E-Bikes), deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, so gestaltet sein müssen, dass Verbraucher und unabhängige Wirtschaftsteilnehmer sie leicht und sicher selbst entfernen können.
Im Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie stellen die Neuerungen der Regelungen im Batterierecht einen großen Schritt in diese Richtung dar.
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