Es ist vollbracht: Die neue Maschinenverordnung 2023/1230

Ab 20.01.2027 rechtsverbindlich

Am 29. Juni 2023 wurde im Amtsblatt L 165 die Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates (kurz: Maschinenverordnung) veröffentlicht und ist ab dem 20. Januar 2027 rechtsverbindlich anzuwenden.

Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die am 20. Januar 2027 aufgehoben wird. Es handelt sich somit um eine Stichtagsregelung. Es gibt keine Übergangsphase, in der entweder die Maschinenverordnung oder die Maschinenrichtlinie angewandt werden kann.

Die folgenden Artikel der neuen Maschinenverordnung gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten:

  1. Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024;
  2. Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2023;
  3. Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023;
  4. Artikel 6 Absätze 2 bis 6 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3 ab dem 20. Juli 2024.


Wir werden während unserer 11. GLOBALNORM Konferenz Product Compliance am 29. und 30. November 2023 in Berlin die neue Maschinenverordnung und deren Umsetzung in der Praxis in einem Tutorial präsentieren.

Außerdem wird es von der GLOBALNORM ACADEMY entsprechende Seminarangebote zur Maschinenverordnung geben. Schauen Sie gern bald in unserem Veranstaltungskalender vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter, um nichts zu verpassen.

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen oder Diskussionsbedarf haben, kontaktieren Sie unser Expertenteam gern.


Hinweis: Diesen Beitrag haben wir am 08.08.2023 korrigiert. Da sich die Kommission beim Datum des Inkrafttretens geirrt hat (siehe Amtsblatt L 169 vom 4.7.2023, S. 35-36), haben wir auch hier die Fristen entsprechend geändert.

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