Am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer neuen Ökodesign-Verordnung (Link siehe unten) veröffentlicht, die die bisherige Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ersetzen soll. Damit wird dem Trend gefolgt, Harmonisierungsrechtsakte in Form von unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltenden Verordnungen zu erlassen. Auch wenn weiterhin auf konkrete Durchführungsverordnungen für spezifische Produktgruppen zurückgegriffen werden soll, gibt es einige Umweltaspekte, die schon im Rahmen der Ökodesign-Verordnung in der ganzen EU verbindlich geregelt werden sollen.
Besonders hervorzuheben ist der erweiterte Anwendungsbereich der Verordnung. Dieser ist nicht mehr nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt, sondern umfasst zukünftig alle physischen Waren, inklusive Bauteile und Zwischenprodukte (während die anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften grundsätzlich nur Endprodukte umfassen).
Außerdem werden neue Produktaspekte einbezogen:
- Langlebigkeit und Zuverlässigkeit,
- Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung, Überholbarkeit,
- Vorhandensein von bedenklichen Stoffen,
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Anteil recycelter Materialien am Produkt,
- Möglichkeit der Wiederaufbereitung und des Recyclings,
- CO2-Fußabdruck und ökologischer Fußabdruck und
- erwartetes Abfallaufkommen.
Im Fokus des Entwurfs der Ökodesign-Verordnung stehen die umfangreichen Informationsanforderungen (Art. 7). Diese beinhalten u.a. Angaben zu besorgniserregenden Stoffen (die dabei weit über die Informationsanforderungen nach Art. 33 REACH-Verordnung hinaus gehen!) und Angaben zur Installation, Verwendung und Reparatur.
Die Art und Weise der Informationsvermittlung (geregelt in Art 8 ff.) etwa über den digitalen Produktpass stellt eine maßgebliche Neuerung dar. Zukünftig müssen Produkte über einen solchen digitalen Produktpass verfügen, um sicherzustellen, dass die Akteure entlang der Wertschöpfungskette Zugang zu den für sie relevanten Produktinformationen haben. So sollen Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden können. Ebenso soll damit die Konformitätskontrolle durch die nationalen Behörden erleichtert werden. Die konkreten Anforderungen können dabei in Durchführungsmaßnahmen geregelt werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Entwurf der Ökodesign-Verordnung eine klare umweltproduktpolitische Richtung aufweist und die Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beinhaltet und vorantreibt.
Wir empfehlen jedem (herstellenden) Unternehmen, sich frühzeitig mit den neuen Herausforderungen vertraut zu machen. Ein guter Anfang könnte unser Webinar "Kreislaufwirtschaft & Öko-Design – Status Quo in der EU" sein, das am 04.05.2022 stattfindet (Link siehe unten).
Bei Fragen oder Gesprächsbedarf nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!