ECHA schlägt Aufnahme von Blei in das REACH-Zulassungsverzeichnis vor

Kommentare dazu bis 02.05.22 möglich

Während viele betroffene Unternehmen noch gespannt auf die Entscheidung der EU-Kommission über die Verlängerung der RoHS-Ausnahmen für Blei warten, tritt nun eine weitere mögliche Herausforderung bezüglich der Verwendung von Blei im Rahmen der REACH-Verordnung in Erscheinung. 

In der EU gibt es aktuell ca. 30 Rechtsvorschriften, die eine Vielzahl von bleibezogenen Verwendungen abdecken, z.B. RoHS, Blei in Keramik und Spielzeug, in Lebensmittelkontaktmaterialien oder Batterien. Im Jahr 2018 wurde Blei auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC = Substances of very high concern) aufgenommen. Diese Liste wird auch Kandidatenliste genannt, da diese Stoffe Kandidaten für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung sind. Die ECHA priorisiert regelmäßig die Stoffe auf dieser Liste, um zu ermitteln, welche Stoffe in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen werden sollen. Priorität haben dabei in der Regel Stoffe mit PBT- oder vPvB-Eigenschaften, weit verbreiteter Verwendung oder großen Mengen. Mit der Aufnahme in den Anhang XIV unterliegt ein Stoff der Zulassungspflicht. Der Einsatz eines zulassungspflichtigen Stoffes bzw. einer zulassungspflichtigen Verwendung ist dann nach einer Übergangsfrist nur noch nach Erteilung einer aufwändigen und mit hohen Gebühren belegten Zulassung möglich. 

Die ECHA hat nun die Aufnahme von Blei in den Anhang XIV vorgeschlagen. Kommentare zu diesem Vorschlag können noch bis zum 2. Mai 2022 abgegeben werden (siehe Link unten). Dies ist das erste Mal, dass ein Element des Periodensystems vorgeschlagen wird, um es durch eine Zulassung aus der allgemeinen Verwendung zu nehmen. Bislang wurden nur spezielle Bleiverbindungen vorgeschlagen, und nur drei davon wurden auch in den Anhang XIV aufgenommen. Folglich würden in erster Linie Anwender von Bleimetall (Pb) betroffen sein. Dies hätte große Auswirkungen auf die Produktion von Erzeugnissen, da jedes Unternehmen, das Blei in einem Produkt verwendet, beispielsweise in Legierungen oder Kondensatoren, zukünftig von der Beantragung/Erteilung einer (kostenpflichtigen) Zulassung abhängig wäre. 

Unter Berücksichtigung des Verfahrens würde ein mögliches Auslaufdatum (sog. Sunset Date) voraussichtlich im Jahr 2028 liegen. Blei dürfte dann nach Verstreichen des Ablauftermins ohne eine Zulassung weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden. Außerdem wird ein Termin mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin festgelegt (ca. 2026), bis zu dem ein entsprechender Antrag auf Zulassung eingereicht werden muss. Nur dann besteht die Möglichkeit, den zulassungspflichtigen Stoff auch nach dem Ablauftermin weiterhin zu verwenden oder in Verkehr zu bringen, es sei denn der Antrag wurde bereits abgelehnt. 

Wir empfehlen deshalb jedem Unternehmen, das Blei verwendet, sich an der Konsultation zu beteiligen (siehe Link unten).
 

Bei Fragen oder Gesprächsbedarf zu diesem Material-Compliance-Thema kommen Sie gern auf uns zu!

Veröffentlicht am 14.02.2022
Kategorie: Material Compliance, Fokus Automotive, Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Fokus Medical Devices, Fokus Third Party, Compliance

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