Die Eurasische Wirtschaftsunion hat einen Vorschlag mit Änderungen der Technischen Regelung über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (TR EAWU 037/2016) veröffentlicht.
Die Liste der Elektro- und Elektronikgeräte, die aus dem Geltungsbereich ausgenommen sind, soll für folgende Produkte erweitert werden:
- Ortsfeste Großanlagen
- Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
Zu den sechs Stoffen, die bereits seit März 2020 Beschränkungen unterliegen – nämlich Blei (0,1 %), Cadmium (0,01 %), Quecksilber (0,1 %), sechswertiges Chrom (0,1 %), polybromierte Biphenyle (0,1 %) und polybromierte Diphenylether (0,1 %) – sollen in weitere Annäherung an die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU vier weitere Stoffe hinzugefügt werden:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
- Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
- Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
- Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
Zu den 12 Produktkategorien, die von dieser Technische Regelung erfasst sind, soll eine zusätzliche Kategorie hinzugefügt werden:
- Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind
Zusätzlich werden die Recyclinganforderungen für elektrische und elektronische Produkte aufgenommen. Diese Anforderungen basieren auf der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessert bekannt als WEEE. Demnach müssen Produkte mit einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern (ohne Balken) gekennzeichnet werden.
Eine öffentliche Anhörung zu dem Projekt ist vom 19. November 2021 bis zum 21. Januar 2022 vorgesehen. Sofern die Änderungen danach durch den Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion offiziell beschlossen werden, treten die Änderungen 180 Tage nach dem Datum der offiziellen Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft.
Haben Sie Fragen zu diesem konkreten Thema oder den Anforderungen für den Zielmarkt EAWU allgemein, dann melden Sie sich gern!