Am 30. Juli 2021 wurde der Beschluss Nr. 105 vom 27. Juli 2021 zur Genehmigung des Entwurfs der TR EAWU „Über die Sicherheit von Hochspannungsanlagen“ veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Der Entwurf wird nun vom Rat der Eurasian Economic Commission zur endgültigen Genehmigung geprüft.
Hochspannungsgeräte/-anlagen, die zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung oder zur Übertragung von Elektrizität bestimmt sind, fallen in den Anwendungsbereich der Technischen Regelung:
- Leistungsschalter, einschließlich Lasttrennschalter;
- Isolatoren;
- Kabel einschließlich Kabelgarnituren und isolierte Stromkabel;
- Komplette Schaltanlagen;
- Komplette Trafostationen;
- Kondensatoren;
- elektrische rotierende Maschinen;
- Nichtlineare Überspannungsschutzgeräte;
- Sicherungen;
- Halbleiter-Leistungswandler;
- Schutzleitern;
- Trennschalter, Erdungsschalter und Kurzschlussschalter mit Betätigungselementen;
- elektrische Reaktoren;
- Hochspannungswiderstände;
- Spannungs-, Strom- und Leistungswandler
Gemäß den Anforderungen muss für Hochspannungsgeräte/-anlagen vor ihrem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung vorgelegt werden. In allen Fällen stützt sich die Konformitätserklärung auf die Prüfergebnisse aus einem akkreditierten Prüflabor.
Wenn jedoch Hochspannungsgeräte/-anlagen nicht nach den Normen hergestellt werden, die in der Liste der Technischen Regelung aufgeführt sind (die Liste ist derzeit noch in Arbeit), tritt die obligatorische Zertifizierung an die Stelle der Konformitätserklärung.
Die Technische Regelung der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Sicherheit von Hochspannungsanlagen“ soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
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