Am 23. Mai 2023 ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (General Product Safety Regulation, GPSR) im EU-Amtsblatt L 135 veröffentlicht worden und tritt am 12. Juni 2023 in Kraft. Die GPSR ersetzt die Vorgängerrichtlinie 2001/95/EG. Die GPSR regelt die Produktsicherheit von Verbraucherprodukten und erfasst unter anderem solche Produkte, die keiner Harmonisierungsrechtsvorschrift zur CE-Kennzeichnung unterliegen, und ist aber ergänzend zu Richtlinien wie etwa der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG anzuwenden.
Die jeweiligen Wirtschaftsakteure müssen sich in nicht allzu ferner Zukunft auf neue – in der Expertenwelt zum Teil kritisch bewertete – Regeln einstellen. Zu nennen sind hier zum Beispiel
Risikobewertungen bei Produkten, welche derzeit nicht solchen Anforderungen unterliegen
höhere Anforderungen bei Verkauf im eCommerce-Sektor
Meldung von Sicherheitsvorfällen/Unfällen an Behörden
rechtsverbindliche Anforderungen für Produktrückrufe
Neu aufgenommen in den Kreis der Wirtschaftsakteure werden Fulfillment-Dienstleister.
Außerdem ändert die GPSR mit Artikel 48 auch die Normungsverordnung (EU) 1025/2012 und ergänzt bzw. ändert diese Verordnung.
Die Vorgängerrichtlinie 2001/95/EG wird zum 13. Dezember 2024 aufgehoben. Konsequenterweise ist die neue GPSR somit ab dem 13. Dezember 2024 rechtsverbindlich anzuwenden. Wirtschaftsakteure sind somit aufgerufen, sich über die entsprechenden Änderungen zu informieren und Anpassungen in ihren Compliance-Prozessen vorzunehmen.
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