Deutsche Marktüberwachungskonferenz 2022

Kurze Zusammenfassung

Die Deutsche Marktüberwachungskonferenz (DMÜK) findet jedes Jahr im Herbst in Berlin statt. Die diesjährige Konferenz fand am 14. und 15. September 2022 bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin Steglitz statt. Zu Gast waren die Marktüberwachungsbehörden, Rechtskanzleien, verschiedene Marktakteure und deren Verbände und natürlich wir: Das COMPLIANCE-Team von GLOBALNORM. Diese kurze Zusammenfassung bringt die wichtigsten Themen auf den Punkt. 

 

Produktkonformität muss attraktiver werden! 

Alle Marktakteure sind sich dem Fakt bewusst, dass es bedauerlicherweise teurer ist, ein konformes Produkt in Verkehr zu bringen als ein nicht-konformes! Von Seiten des Gesetzgebers gilt es also, bewusst Risiken zu schaffen, so dass es sich nicht mehr lohnt, nicht-konforme Produkte in Verkehr zu bringen. Es gilt zudem der Grundsatz, die konformen Marktakteure zu fördern. 

 

Marktüberwachung: Anspruch vs. Realität 

Die Marktüberwachung gehört zu den Kernaufgaben der (Bundes-) Länderbehörden. Die Kommunikation zwischen den Landesstellen und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist (gelinde gesagt) ausbaufähig. Wer sich für weitere Hintergründe zur Arbeitsweise der Marktüberwachungsakteure interessiert, kann einen Blick in die „Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland“ werfen. Diese zuletzt 2018 aktualisierte Anleitung soll die von den Ländern entwickelten und etablierten Instrumente nachvollziehbar beschreiben und eine effiziente und effektive Marktüberwachung ermöglichen. Die Realität sieht jedoch anders aus. 

Marktüberwachung kann auf zwei Wegen stattfinden: reaktiv, z.B. wenn Waren bei der Einfuhr durch den Zoll überprüft werden. Im Gegensatz dazu werden die Behörden bei der aktiven Marktüberwachung von sich aus aktiv und führen Marktüberwachungsaktionen durch. Die finanziellen Mittel dafür sind jedoch begrenzt – Tendenz steigend. Die technische Ausstattung, um vor allem Produkte im Onlinehandel zu überwachen und das Recht durchzusetzen, sind rückschrittlich.  

Vor allem der Vollzug im Internet gestaltet sich schwierig, wie berichtet wurde. Behörden dürfen im Einzelhandel eigentlich Muster mitnehmen, aber im Netz müssen diese Muster erstmal erstanden werden. Dies geschieht mit Kreditkarten der Behörden. Ein verdeckter Einkauf ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Der Alltag des onlinemarktüberwachenden Beamten ist bisher mühsame Handarbeit. Erstmals wurde nun auf der Deutschen Marktüberwachungskonferenz 2022 über die Verwendung von Web Crawlern zur Identifikation von auffälligen Produkten berichtet.  

 

Der digitale Produktpass (DPP) kommt! 

Insgesamt sechs Vorträge der Marktüberwachungskonferenz befassten sich mit dem DDP aus verschiedenen Blickwinkeln. Unter anderem wurde berichtet, dass der DPP aktuell in verschiedenen Ausbaustufen im Entwurf der Batterieverordnung und dem Entwurf einer Öko-Design-Verordnung – also sektorspezifisch – präsentiert wird. Die Audienz war sich aber einig, dass der DPP in Zukunft besser einheitlich in einem horizontalen Rechtsakt verankert wird. Erprobungen, wie ein digitaler Produktpass in der Praxis aussehen könnte, laufen bereits.  

 

Eine neue Allgemeine Produktsicherheitsverordnung und der Digital Services Act (DSA) 

Derzeit überarbeitet die EU-Kommission die Vorschriften für die Produktsicherheit, zeitgleich entsteht der Digital Services Act (DSA). 

Diese Überarbeitung der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung für Verbraucherprodukte konzentriert sich unter anderem auf:  

  • die Sicherheit von Produkten im Zusammenhang mit neuen Technologien sowie die Herausforderungen, die sich aus dem Wachstum des Online-Verkaufs ergeben; 

  • Gewährleistung einer besseren Durchsetzung der Vorschriften und einer effizienteren und gleichmäßigeren Marktüberwachung;  

  • Verbesserung des Rückrufs gefährlicher Produkte in den Händen der Verbraucher. 

Zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) bildet der Digital Services Act (DSA) einen einzigen Satz neuer Regeln, die in der gesamten EU gelten werden, um einen sichereren und offeneren digitalen Raum zu schaffen. 

Die DSA und DMA haben zwei Hauptziele: 

  • Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind; 

  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit. 

 

Möchten Sie sich zu den obenstehenden Themen mit uns austauschen oder haben Sie noch Fragen, kommen Sie gern auf uns zu!

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