Cybersecurity als Teil der elektrischen Sicherheit in Indien

Cybersecurity für CCTV-Kamera-Systeme in Kraft

Indien hat seine Anforderungen an elektronische Produkte in den letzten Jahren stark erweitert. Im Jahr 2021 wurde eine Liste mit 63 Produktkategorien veröffentlicht. Darin sind unter anderem Produkte wie Computer (ITE), Audio und Video Equipment, Haushaltsgeräte, Leuchten und Leuchtmittel enthalten. All diesen Produkten sind indische Normen (IS-Standards) zugeordnet worden, die oft älteren IEC-Normen entsprechen. 

Beispiel: IS 13252:2010 ist identisch zu IEC 60950-1:2005.

Diese Produkte unterliegen der verpflichtenden CRS-Registrierung (Compulsory Registration Scheme). Das CRS fordert eine entsprechende Kennzeichnung „Standard Mark“. Teil der „Standard Mark“ ist der angewendete IS-Standard sowie die Registrierungsnummer.

Unter der Tabelle der Produkte mit den Standards steht sinngemäß, dass der jeweils aktuelle IS-Standard anzuwenden ist. 

In der Liste sind auch einige Produkte, die dem vorherigen Zertifizierungs-Scheme unterlagen. Zur Anwendung kommt das Gesetz bereits seit dem 18. September 2021. Das sind 6 Monate nach Veröffentlichung im indischen Amtsblatt.

Seit 2021 sind immer wieder aktualisierte oder erweiterte Listen veröffentlicht worden. Siehe Link unten.

Die letzte Änderung vom April 2024 ist besonders interessant. 

Neben der Norm IS 13252:2010 (identisch zu IEC 60950-1:2005) werden für CCTV (Closed-Circuit TeleVision) (Kamera-) Systeme (z.B. Überwachungskameras im eigenen Haus) erhebliche Anforderungen an die Sicherheit im Sinne von Cybersecurity gestellt. Diese Anforderungen werden in einem eigenen Anhang beschrieben. Dieser Anhang formuliert Anforderungen an: 

1. Physische Sicherheit
Verwendung von manipulationssicheren Kameragehäusen und Schließmechanismen, um physische Manipulationen zu verhindern.

2. Zugriffskontrolle
durch Authentifizierung, rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC) und regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zugriffsberechtigungen, um personelle Änderungen zu berücksichtigen.

3. Netzwerksicherheit
durch Verschlüsselung der Datenübertragung.

4. Softwaresicherheit
durch regelmäßige Updates, Deaktivierung ungenutzter Funktionen und strenge Kennwortrichtlinien.

5. Penetrationstests
sind einzusetzen, um die Widerstandsfähigkeit des Systems gegen Cyberangriffe zu bewerten und Schwachstellen zu beheben.
 

Die Übergangszeit betrug 6 Monate nach Veröffentlichung und ist somit seit 9. Oktober 2024 anzuwenden.


Für weitere Details stehen wir Ihnen gern zur Verfügung

 

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Torsten Sahm
Senior Product Compliance Consultant 

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