Sie sind Hersteller, Importeur oder Händler und wollen Non-Food-Produkte in Verkehr bringen? Oder sind als Prüflabor mit der CE-Kennzeichnung von Waren beauftragt? Dann benötigen Sie einen umfassenden und stets aktuellen Überblick über die für die jeweiligen Produktgruppen geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften.
Als Inverkehrbringer großer Mengen von Produkten stehen Sie im Fokus der Marktaufsicht, die sich verstärkt auf die Product Compliance von Verbraucherprodukten konzentriert. Bei einer ausgesprochen breiten Produktpalette von A wie Aktenvernichter bis Z wie zigarettenanzünderbetriebene Mini-Kühlschränke ist es eine Herausforderung, für jeden einzelnen Artikel alle geforderten Richtlinien zu kennen, richtig zu interpretieren und im Produktentstehungsprozess so zu berücksichtigen, dass die Produktfreigaben bei der CE-Konformitätsbewertung ohne Probleme und ohne Verzögerungen über die Bühne gehen.
Über besonderes Spezialistentum verfügen wir in den Produktgruppen Spielzeug, Elektrotechnik-Produkte, allgemeine Haushaltsprodukte und ITK-Produkte. Wir kennen die Knackpunkte aller dafür relevanten Harmonisierungsrechtsvorschriften in der EU, unter anderem:
Gern stehen Ihnen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite!