Nicht selten wird die Europäische Normung in Verbindung mit dem zeitaufwändigen „HAS-Assessment“ der harmonisierten Normen als zu träge wahrgenommen. Nicht nur deshalb soll die EU-Normungsverordnung 1025/2012 überarbeitet werden. Auch die „Fall back“-Option der sog. Gemeinsamen Spezifikationen – engl. „Common Specifications“ - wirft eher mehr Fragen auf, als dass sie einen erkennbaren Nutzen bringt. Hierzu kann die EU-Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung gemeinsamer Spezifikationen, die die technischen Anforderungen abdecken, erlassen. Diese Option kann beispielsweise zum Tragen kommen, wenn CEN oder CENELEC einen Normungsauftrag nicht annehmen oder nicht in einer festgelegten Frist erarbeiten konnten oder die Normungsergebnisse nicht dem Auftrag entsprechen.
Hier haben sich auch die KAN und die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung (DSV) in einem offenen Brief am 27.03.2026 kritisch geäußert, deren Einschätzung der Autor teilt:
„…sprechen sich für eine effiziente, aber maßvolle und gezielte Reform aus und fordern die Europäische Kommission auf, die bewährten Grundprinzipien, insbesondere das Konsensprinzip, zu wahren. Beide Organisationen unterstreichen zudem die Rolle der bestehenden Normungsorganisationen. Die Vergabe von Normungsaufträgen an andere Organisationen oder die Übernahme von Ergebnissen aus externen Normungsquellen könne die Einheitlichkeit des Normenwerks gefährden und gesellschaftliche Interessenträger zusätzlich belasten. Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nach Ansicht von KAN und DSV nicht zulasten von Konsens, Sicherheit und Qualität gehen. Da die Beteiligung gesellschaftlicher Interessenträger bereits heute herausfordernd und ressourcenintensiv ist, dürfen Reformen ihre Beteiligungsmöglichkeiten nicht erschweren. Strukturen und Prozesse müssen transparent, verständlich und übersichtlich bleiben.
Kritisch äußern sich KAN und DSV außerdem zum Instrument der Common Specifications. Da weiterhin klar definierte Anwendungsfälle, transparente Verfahren sowie frühzeitige wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Interessenträger fehlen, müssen Common Specifications eng begrenztes Ausnahmeinstrument bleiben. Der Vorrang harmonisierter Normen muss uneingeschränkt bestehen bleiben.“
Nun haben die beiden Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC einen neuen Ansatz ins Spiel gebracht: die sog. „European Agile Specifications“. Der Vorschlag sieht vor, dass mit diesem neuen Format technische Spezifikationen innerhalb kurzer Entwicklungszeiträume bereitgestellt werden könnten. EAS sollen potenziell die Möglichkeit erhalten, die Konformitätsvermutung auszulösen. Ziel ist es, schneller auf neue marktbezogene, technologische und regulatorische Anforderungen reagieren zu können. Das wirkt auf den ersten Blick nicht ausgegoren – zumal das Problem des „HAS Assessments“ damit auch nicht gelöst wird.
Auch bezieht die KAN eindeutig Position:
„Aus Sicht der KAN darf die European Agile Specification (EAS) keine Konformitätsvermutung auslösen. Denn Normungsdokumente dürfen nur dann eine Konformitätsvermutung auslösen können, wenn
- beschleunigte Prozesse ihre Qualität und Legitimation nicht gefährden,
- sie weiterhin eine hohe Akzeptanz haben, indem sie auf der breiten Expertise aller relevanten Interessenträger beruhen, für die im Erstellungs- und Abstimmungsprozess ausreichend Zeit einzuräumen ist,
- bei ihrer Erarbeitung eine echte Konsensbildung stattfindet, da nur so sicherzustellen ist, dass wichtige gesellschaftliche Interessen, wie die des Arbeitsschutzes, ausreichend berücksichtigt werden,
Bestrebungen, die ihren Erarbeitungsprozess flexibler gestalten sollen, nicht zu einer zusätzlichen Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten der interessierten Kreise führen, da eingeschränkte Partizipation und eine fehlende öffentliche Umfrage ihre Legitimation mindern und frühzeitiges Feedback zu fachlichen und praktischen Problemen verhindern.“
Wie letztendlich die neue Normungsverordnung aussehen wird, bleibt eine spannende Frage. Sowohl „gemeinsame Spezifikationen“ als auch „European Agile Specifications“ sind aber wahrscheinlich nicht die richtigen Instrumente.
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Autor
Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer
Regulatory Affairs Specialist
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
CEN: The European Committee for Standardization (Europäische Normungsorganisation)
CENELEC: The European Electrotechnical Committee for Standardization (Europäische Normungsorganisation für Elektrotechnik)