EU: PPWR Update FAQ

Vergleich der FAQ Versionen März 2026 und August 2026

Neue Fragen 

  • Wann wird ein Umschlag als Verpackung betrachtet?
  • Was ist der Unterschied zwischen Verkaufs-, Um- und Transportverpackung?
  • Wer ist der Erzeuger einer Transportverpackung? Inklusive: Wer ist der Erzeuger von Kartons, die flach geliefert und vom Abnehmer gefaltet werden?
  • Wer ist der Erzeuger einer Verpackung, welche mit einer Marke versehen wurde (branded packaging)?
  • Wer ist der Erzeuger einer Verpackung, wenn die Verpackung den Namen von Unternahmen A und die Marke von Unternehmen B trägt?
  • Wer ist der Hersteller von Transportverpackungen?
  • Wer ist der Hersteller für Verkaufsverpackungen, die auch zum Transport verwendet werden?
  • Gelten Verpackungen als in Verkehr gebracht, die zum Transport zwischen Fertigungsstandorten genutzt werden?
  • Wie weisen Erzeuger die Konformität zur Einhaltung der Schwermetall nach?
  • Müssen die „wiederbefüllbaren Stahlflaschen für verschiedene Gasarten“ (Anhang I der PPWR) die Anforderungen von Artikel 5 Absatz 4 der PPWR erfüllen, der einen Grenzwert von 100 mg/kg für Schwermetalle festlegt?
  • Was soll mit Verpackungen geschehen, die vor dem 12. August 2026 auf Lager gehalten oder bereits hergestellt, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Verkehr gebracht wurden? Sind die Wirtschaftsakteure verpflichtet, diese zu vernichten, neu herzustellen oder neu zu kennzeichnen?
  • Wenn der Lieferant bereits hergestellter Verpackungen nicht mehr existiert oder wenn ein Lieferant nicht bereit ist, die erforderlichen Informationen bereitzustellen, wie kann der Hersteller der Verpackung dann die Konformität nachweisen?
  • Unter welchen Umständen können die Verpflichtungen gemäß Artikel 15 Absätze 5 und 6 (Erzeuger Kontaktdaten und Verpackungsidentifikation) durch Begleitdokumente erfüllt werden?
  • Bedeuten die Anforderungen von Artikel 15 Absatz 5 (Verpackungsidentifikation) in der Praxis, dass jede einzelne Komponente einer Verpackungseinheit rückverfolgbar sein muss?
  • Können Erzeuger Verantwortlichkeiten an Dritte übertragen?
  • Erzeuger und Importeure sind verpflichtet, Unterlagen zu „Konzeptentwurf, Fertigungszeichnungen und Werkstoffen der Bestandteile“ ihrer Verpackungen aufzubewahren. Reicht es aus, wenn die Lieferanten diese Konstruktionsdaten aufbewahren und den Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen?
  • Artikel 18 legt Pflichten für Importeure fest. Worauf sollte ein Importeur achten?
  • Müssen Verpackungen, die durch die EU zu Zielen außerhalb der EU befördert werden, die Vorschriften der PPWR erfüllen?
  • Können Informationen, die bereits beispielsweise nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften erforderlich sind, als ausreichend angesehen werden, um die in Artikel 15 Absätze 5 und 6 der PPWR festgelegten Anforderungen (Erzeuger Kontaktdaten und Verpackungsidentifikation) zu erfüllen?
  • Wer ist der Erzeuger von maßgefertigten Transportverpackungen, die weder Namen noch Marke tragen?
  • Sind Mehrwegsysteme verpflichtet, die erweiterte Herstellerverantwortung im Namen der am Mehrwegsystem teilnehmenden Hersteller wahrzunehmen?
  • In welcher Sprache muss die Konformitätserklärung verfasst sein?
  • Werden Produkte vom EU-Markt ausgeschlossen, wenn ihre Verpackung nicht den ab dem 12. August 2026 geltenden Vorschriften entspricht?
  • Können die Mitgliedstaaten zur Überwachung der Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Informationen verlangen, die über die in der PPWR festgelegten Anforderungen hinausgehen?
  • Können Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegverpackungen, Registrierungen und Meldungen im Namen der Hersteller vornehmen, um die Verpflichtungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen?

Aktualisierte Fragen 

  • Gelten die in der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland vorgesehenen Ausnahmeregelungen für alle Verpackungen, die für die Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden? Gelten die Ausnahmeregelungen auch für die Beförderung nicht gefährlicher Güter?
  • Kann die EN 13428:2004 zur Konformitätsbewertung hinsichtlich besorgniserregender Stoffe (SoC) genutzt werden?
  • Woher wissen Wirtschaftsakteure, welche Anforderungen an den Rezyklat Gehalt sie erfüllen müssen?
  • Müssen auch ein Kunststoffverschluss und ein Etikett auf einer Glasflasche die Anforderungen an den Rezyklat Gehalt erfüllen?
  • Welche Verpflichtungen haben Importeure oder Händler, die Verpackungsmaterialien liefern?
  • Ist die Konformitätsbewertung für jeden Bestandteil der Verpackung – wie Flasche, Verschluss und Etikett – oder für die gesamte Verpackungseinheit zu erstellen?
  • Ist ein Erzeuger verpflichtet, die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat zu kontaktieren, in dem seine Verpackungen landen könnten?
     
     


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Autorin

Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
 
 


Veröffentlicht am 05.08.2026
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Fokus Medical Devices, Insider-Compliance, Compliance

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