EU: IMERA - schon mal gehört?

Internal Market Emergency and Resilience Act

Die Verordnung (EU) 2024/2747 schafft den Rahmen von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts. Sie änderte zugleich die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts; engl.: Internal Market Emergency and Resilience Act, IMERA).

Erwägungsgrund 1 dokumentiert den Hintergrund dieser Verordnung: „Frühere Krisen, insbesondere die ersten Tage der COVID-19-Krise, haben gezeigt, dass der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen im Binnenmarkt und seine Lieferketten stark beeinträchtigt werden können. Dies kann sich auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken und somit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts stören. Darüber hinaus fehlten während dieser Krisen geeignete Krisenmanagementinstrumente und Koordinierungsmechanismen, sie deckten nicht alle Aspekte des Binnenmarkts ab oder sie ermöglichten keine rechtzeitige und wirksame Reaktion auf solche Krisen.“

Möglicherweise ein wenig unbemerkt gibt es zwei weitere Verordnungen, die unsere bekannten „CE-Richtlinien und Verordnungen sowie die GPSR“ geändert haben:

Verordnung (EU) 2024/2748 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukte), (EU) 2016/424 (Seilbahnen), (EU) 2016/425 (PSA), (EU) 2016/426 (Gasverbrauchseinrichtungen), (EU) 2023/988 (Verordnung über Produktsicherheit von Verbraucherprodukten) und (EU) 2023/1230 (Maschinen) in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls

Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG (Outdoor Noise), 2006/42/EG (Maschinen), 2010/35/EU, 2014/29/EU (einfache Druckbehälter), 2014/30/EU (EMV), 2014/33/EU (Aufzüge), 2014/34/EU (ATEX), 2014/35/EU (Niederspannung), 2014/53/EU (Funkanlagen) und 2014/68/EU (Druckgeräte) in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls

Danach können für bestimmte krisenrelevante Waren bestimmte Notfallverfahren angewandt werden – so z. B. für die Vermutung der Konformität. Die Kommission kann durch Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die zu ergreifenden Korrektur- oder Restriktionsmaßnahmen, die zu befolgenden Verfahren und die spezifischen Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von in Verkehr gebrachten Geräten erlassen.

Die Verordnung 2024/2748 ist seit dem 30. Mai 2026 anzuwenden.

Die Richtlinie 2024/2749 war bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht zu überführen und ist ebenfalls seit dem 30. Mai 2026 anzuwenden. 

Sie haben Fragen zu IMERA? Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer
CEO, Regulatory Affairs Specialist

Veröffentlicht am 08.06.2026
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Insider-Compliance, Compliance

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