Einige der europäischen "CE-Richtlinien" (als Synonym für die rechtsverbindlichen
EG-Richtlinien der neuen Konzeption) fordern die Erstellung interner technischer
Unterlagen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser
rechtsverbindlichen Vorschriften für die Marktaufsichtsbehörden zu dokumentieren.
Beispiel:
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG
R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG
Sowohl die Rechtsprechung zum § 823 BGB als auch das Produkthaftungsgesetz
sprechen von den sogenannten Instruktionspflichten. Hierunter versteht der
Gesetzgeber die Bereitstellung detaillierter Nutzerinformationen über das Produkt, so
dass ein Sicherheitsrisiko, hervorgerufen durch einen Fehlgebrauch, vermieden wird.
Unter dem Begriff "Nutzerinformation" versteht man die Bedienungs- oder
Gebrauchsanweisung oder -anleitung.
Am 17.12.1998 wurde im Amtsblatt C 411 eine Entschließung
über Gebrauchsanleitungen für technische Konsumgüter veröffentlicht. Ein
wesentlicher Aspekt ist der neue Begriff der "vorhersehbaren Fehlanwendung", der
im deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) manifestiert wurde.
Um eine rechtskonforme Bedienungsanleitung erstellen zu können, sollte der
technische Redaktuer auf technische Regeln wie z.B. VDI 4500 oder EN 62079
(IEC 62079) zurückgreifen. Unsere Netzwerkpartner bieten hierbei Ihre Unterstützung an.
Für weitere Informationen senden Sie Ihre Anfrage inklusive einer Produktbeschreibung an info@globalnorm.de.
Für die Recherche der anwendbaren Normen und Vorschriften empfehlen wir Ihnen die Nutzung der Normendatenbank GLOBALNORM
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