Bei der Klärung der (globalen) produktspezifischen Anforderungen geht es in erster Linie um die Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften. Die Interpretation und Auslegung dieser „Rechts“-Normen stellt dabei für die meisten Unternehmen eine große Herausforderung dar.
Globalnorm hat dies erkannt und bietet die kombinierte Beratung einer Juristin mit dem Know how eines Normungs- und CE-Experten an. Dementsprechend wurde ein neuer Business Bereich aufgebaut: Legal Advisory for Regulatory Compliance.
Diese Abteilung wird von dem Regulatory Compliance-Spezialisten Herrn Dipl.-Ing. Michael Loerzer geleitet. Frau Rechtsanwältin Inken Simonsen vom Büro Hamburg steht hier als Juristin für die rechtlichen Belange zur Verfügung.
Für den Bereich Rückrufmanagement verweisen wir Sie gerne auf unseren Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Klindt.
Beispielhaft zeigen wir Ihnen einige Referenzprojekte, die wir für Kunden bearbeitet haben:
Prüfung eines internationalen Vertrages („Kunde sitzt in Japan, Maschinenhersteller sitzt in der Schweiz“) hinsichtlich der Frage, ob durch die vereinbarte Rechtswahl „schwedisches Recht“ eine CE-Kennzeichnung vertragsrechtlich geschuldet wurde.
Für den Bau einer Maschinenanlage in England waren in der Vertragsanbahnungsphase (operations to order) die englischen Rechtsvorschriften für die Themen Bau, Umweltanforderungen, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht (für Monteure: Streikrecht), Seetransport, Druckgeräte, Maschinensicherheit, EMV und elektrische Sicherheit zu recherchieren, zu bewerten und in einem Workshop vorzustellen.
Überprüfung der CE-Kennzeichnungspflicht in Bezug auf das EMVG und die 1. GPSGV für ein luftfahrttechnisches Simulationssystem (Eigengebrauch).
Bei der Verlagerung von Maschinenanlagen nach Brasilien, Mexiko und China war die Frage zu klären, welche Rechtsvorschriften hinsichtlich Maschinensicherheit bei der Einfuhr dieser Gebrauchtmaschinen zu beachten sind.
Haben Sie ähnliche Fragestellungen? Dann senden Sie Ihre Anfrage an info@globalnorm.de.
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