Die EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG fordert gemäß Anhang I die Durchführung einer Risikobeurteilung:

Von den Maschinen geht eine Reihe von Gefahren aus, die in mehreren Kapiteln dieses Anhangs behandelt werden können.
Der Hersteller ist verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen
Gefahren zu ermitteln; er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen.
(Zitat aus Anhang I der EG-Richtlinie 98/37/EG, Abschnitt Vorbemerkungen)
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Die harmonisierte europäische Norm EN 1050 (zukünftig EN ISO 14121) gibt eine Leitlinie zur Durchführung einer solchen vor. Unser Partner IBF bietet die Software Safexpert zur effizienten Durchführung dieser Risikobeurteilung an. Daneben bieten wir, über unsere anderen Netzwerkpartner, eine solche Beurteilung auch als Dienstleistung an.
Für weitere Informationen senden Sie Ihre Anfrage inklusive einer Produktbeschreibung an info@globalnorm.de.
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