EMV-Bewertung

 

Die EG-EMV-Richtlinie 2004/108/EG fordert gemäß Anhang II die Durchführung einer EMV-Beurteilung:


Der Hersteller hat anhand der maßgebenden Erscheinungen die elektromagnetische verträglichkeit seines Gerätes zu bewerten, um festzustellen, ob es die Schutzanforderungen nach Anhang I Nummer 1 erfüllt. Die sachgerechte Anwendung aller einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, ist der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit gleichwertig.

Für große Systeme oder Geräte, für die keine anwendbaren harmonisierten Normen existieren, gibt es verfügbare Leitlinien für die praktische Durchführung einer EMV-Bewertung. Beispielhaft seien hier die Normen VG 95374-1, VG 95374-2 und VG 95374-4 genannt. Hierzu hat Herr Dipl.-Ing. Michael loerzer für die Weka Media GmbH & Co. KG den EMV-Check entwickelt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer EMV-Bewertung. Wir besitzen umfangreiche Praxiserfahrungen. So hat z.B. Herr Dipl.-Ing. Michael Loerzer maßgeblich an der EMV-Planung des Pressebesucherzentrums des Bundespresseamtes in Berlin mitgewirkt.

Für weitere Informationen senden Sie Ihre Anfrage inklusive einer Produktbeschreibung an info@globalnorm.de.