Die EG-EMV-Richtlinie 2004/108/EG fordert gemäß Anhang II die Durchführung einer EMV-Beurteilung:

Der Hersteller hat anhand der maßgebenden Erscheinungen die elektromagnetische
verträglichkeit seines Gerätes zu bewerten, um festzustellen, ob es die
Schutzanforderungen nach Anhang I Nummer 1 erfüllt. Die sachgerechte
Anwendung aller einschlägigen harmonisierten Normen,
deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht sind, ist der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit gleichwertig.
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Für große Systeme oder Geräte, für die keine anwendbaren harmonisierten Normen existieren,
gibt es verfügbare Leitlinien für die praktische Durchführung einer EMV-Bewertung.
Beispielhaft seien hier die Normen VG 95374-1, VG 95374-2 und VG 95374-4 genannt. Hierzu
hat Herr Dipl.-Ing. Michael loerzer für die Weka Media GmbH & Co. KG den EMV-Check entwickelt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer EMV-Bewertung. Wir besitzen umfangreiche
Praxiserfahrungen. So hat z.B. Herr Dipl.-Ing. Michael Loerzer maßgeblich an der EMV-Planung des
Pressebesucherzentrums des Bundespresseamtes in Berlin mitgewirkt.
Für weitere Informationen senden Sie Ihre Anfrage inklusive einer Produktbeschreibung an info@globalnorm.de.
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